Stornierungsbedingen

Stornierung:

DERM ALPIN SALZBURG – 3.-5.11.2023: Bei einer schriftlichen Stornierung bis zum 3. Oktober 2023 werden 50 % der Gebühren zurückerstattet. Eine Stornierung der Teilnahme nach dem 3. Oktober 2023 oder die Nichtteilnahme an der Veranstaltung entbindet den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der im Anmeldeformular genannten Teilnahmegebühren und der dort genannten sonstigen Kosten. Im Falle einer Rechnungsänderung oder Rechnungskorrektur berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.
DERM Frankenthal – 15.-17.03.2024: Bei einer schriftlichen Stornierung bis zum 15. Februar 2024 werden 50 % der Gebühren zurückerstattet. Eine Stornierung der Teilnahme nach dem 15. Februar 2024 oder die Nichtteilnahme an der Veranstaltung entbindet den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der im Anmeldeformular genannten Teilnahmegebühren und der dort genannten sonstigen Kosten.
Im Falle einer Rechnungsänderung oder Rechnungskorrektur berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.

Haftung:

Der Veranstalter sowie die Firma Logi-Vent GmbH treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haften nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen, gleich welchen Ursprungs. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.

Höhere Gewalt:

Verhindern oder erschweren unvorhergesehene politische, wirtschaftliche oder sonstige Ereignisse, die allgemein unter dem Begriff der höheren Gewalt subsumiert werden, die Durchführung oder den Ablauf der Veranstaltung, so kann das sponsernde Unternehmen oder der Teilnehmer hieraus keine Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Veranstalter oder die Konferenzleitung geltend machen.

Versicherung:

Jeder Aussteller oder Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grund, an den Ständen, am Eigentum oder am Leben und Besitz Dritter verursacht. Da der Veranstalter bzw. die Messeleitung und deren Mitarbeiter nicht für die Güter der Aussteller haften, weder für die Zeit, in der sich die Güter auf dem Messegelände befinden, noch während des Transports zur und von der Messe, wird den Ausstellern empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die ausgestellten Güter und schließt jede Haftung für Schäden, gleich welcher Ursache, aus - dies gilt auch für Diebstahl, Raub usw. Änderungen vorbehalten.